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Verfasst am 19.03.2017 um 17:35 Uhr

Kleingartenentwicklungsplan

Mit Senatsbeschluss vom 12. Januar  2010 wurde der Kleingartenentwicklungsplan fortgeschrieben. Am 7. Januar 2014 hat  der Senat für 11 Kleingartenanlagen, die eine Schutzfrist bis zum Jahr 2014  hatten, eine nochmalige Verlängerung bis zum Jahr 2020 beschlossen. Zusätzlich zu den rd. 2.500 ha (83 %) dauerhaft zu  erhaltenden Kleingartenflächen besteht nun für 257 ha (8 %) eine Schutzfrist  bis zum Jahr 2020.