Mit Senatsbeschluss vom 12. Januar 2010 wurde der Kleingartenentwicklungsplan fortgeschrieben. Am 7. Januar 2014 hat der Senat für 11 Kleingartenanlagen, die eine Schutzfrist bis zum Jahr 2014 hatten, eine nochmalige Verlängerung bis zum Jahr 2020 beschlossen. Zusätzlich zu den rd. 2.500 ha (83 %) dauerhaft zu erhaltenden Kleingartenflächen besteht nun für 257 ha (8 %) eine Schutzfrist bis zum Jahr 2020.
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Verfasst am 19.03.2017 um 17:35 Uhr
Kleingartenentwicklungsplan