Gesetze / Verordnungen
zurück zur Übersicht
Verfasst am 20.05.2022 um 12:20 Uhr

Errichtung von neuen und Sanierung von vorhandenen Abwassersammelanlagen in Kleingartenanlagen (Stand Februar 2003)

Neue Abwassersammelbehälter 

Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind "nicht geregelte Bauprodukte", die gemäß §19 BauO Bln einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen.


Sanierung vorhandener Abwassersammelbehälter 

Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff bzw. eingepassten. Kunststoffbehältern oder Trockenmörtel nachgerüstet werden. Für diese Sanierungsverfahren werden vom DIBt auch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt. Als zulässige Kunststoffwerkstoffe werden zurzeit "Polyethylen Hoher Dichte" (PE-HD) oder „Lineares Polyethylen Niedriger Dichte" (PE-LLD) angesehen. Nur von Fachbetrieben können die Werkstoffe so verarbeitet werden, dass die Behälter dicht sind. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen.


Dichtheitsprüfungen

Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen.

Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung, gilt folgendes: 

Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt ist die Überprüfung der Dichtheit durch Sachverständige nicht erforderlich. Aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat sollte jedoch hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage, die Rohrleitungen und der Sammelbehälter vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft wurden. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind "Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können.