Verfasst am 28.03.2024 um 15:57 Uhr

Wie finanziert sich ein Zwischenpächter?    

Unter den Pankower Gartenfreunden herrscht vielfach Enttäuschung und Wut über die Verfehlungen des Bezirksverbands in den vergangenen Jahren. Und es werden Fragen laut: Brauchen wir als Kleingärtnerinnen und Kleingärtner den Bezirksverband überhaupt noch? Sollten wir nicht austreten? Können wir eine neue Organisation gründen?


Doch für die Verwaltung von Kleingartenflächen gibt es enge rechtliche Vorgaben (Beitrag „Wer kann eigentlich Zwischenpächter sein?“). Abgesehen davon ist aber auch die Frage: Wer hat überhaupt Interesse daran, die Verwaltung zu übernehmen?


Denn Geld verdienen lässt sich damit unter regelkonformen Umständen nicht. Der Bezirksverband nimmt zwar ähnliche Aufgaben wahr wie eine Haus- und Wohnungsverwaltung – aber für einen Bruchteil der finanziellen Mittel.


Dem Bezirksverband als Zwischenpächter steht kein Anteil an den Kleingartenpachten zu. Die Pachten gehen vollständig an den Bodeneigentümer. Wenn der Eigentümer Teile des Pachtzinses beim Zwischenpächter belässt, sind diese Gelder zweckbestimmt zu verwenden, vor allem für die Unterhaltung der Kleingartenanlage, etwa Außenzäune oder für die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen.


Für die eigentliche Verwaltungsarbeit bedient sich der Bezirksverband als Zwischenpächter zum einen der ehrenamtlichen Arbeit seiner Vereine, vor allem der Vereinsvorstände, zum anderen der Vereinsbeiträge. Damit ist gesichert, dass die Verwaltung mit möglichst geringen finanziellen Mitteln geleistet werden kann. 


So kostengünstig könnte keine hauptamtliche Organisation diese Aufgaben übernehmen. Deshalb haben auch die Eigentümer von Kleingartenflächen, ob öffentlich oder privat, keinerlei Interesse daran, die Verwaltung selbst zu übernehmen.