Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
uns erreichen derzeit zahlreiche Anrufe und E-Mails mit der Frage, ob die kleingärtnerischen Tätigkeiten auf den Parzellen gestattet sind.
Bitte beachten Sie
In der Verordnung regelt Paragraph 14, Abs. 3, Buchstabe k die Ausnahme von den Kontaktbeschränkungen für kleingärtnerische Tätigkeiten. Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen sind ansonsten natürlich einzuhalten.