Verfasst am 23.03.2020 um 11:09 Uhr

Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Berlin vom 22. März 2020

Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,


uns erreichen derzeit zahlreiche Anrufe und E-Mails mit der Frage, ob die kleingärtnerischen Tätigkeiten auf den Parzellen gestattet sind.

Bitte beachten Sie


In der Verordnung regelt Paragraph 14, Abs. 3, Buchstabe k die Ausnahme von den Kontaktbeschränkungen für kleingärtnerische Tätigkeiten. Die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen sind ansonsten natürlich einzuhalten.


Dokumente: