Eintragung ins Vereinsregister vom Ergebnis des Insolvenzverfahrens abhängig
Stand zur neuen Satzung des Bezirksverbands Pankow
Die auf dem Verbandstag am 17. Oktober 2024 beschlossene Satzung des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow wurde im Anschluss an den Verbandstag zunächst dem zuständigen Finanzamt für Körperschaften zur Prüfung zugeleitet. Das Finanzamt hat Anfang Januar mitgeteilt, dass gegen den vorgelegten Entwurf für die Neufassung der Satzung aus steuerlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Daraufhin ist die neue Satzung beim Amtsgericht Charlottenburg zur Eintragung in das dort geführte Vereinsregister eingereicht worden. Erst mit dem Eintrag ins Vereinsregister wird eine (neue) Satzung rechtskräftig gültig.
Das Amtsgericht teilte jedoch am 28. Januar 2025 mit, dass der Eintrag noch nicht vollumfänglich vorgenommen werden könne, weil für die „Satzungsneufassung zunächst die Fortsetzung des Vereins beschlossen werden müsste“.
Das heißt, es ist zunächst der Abschluss und das Ergebnis des Insolvenzverfahrens abzuwarten, bevor das Amtsgericht die neugefasste Verbandssatzung in das Vereinsregister eintragen kann.