Bei der Kategorisierung der Kleingartenanlagen im KEP 2030 könnte man vermuten, dass es sich um einen strategischen „Zeit-Maßnahme-Plan“ zur perspektivischen Inanspruchnahme oder Umwidmung von Kleingartenanlagen handeln könnte. Ein behördenverbindliches Planungsinstrument bindet die Behörden des Landes; fragt sich nur wobei?
Der KEP sichert keine einzige KGA, die nicht schon auf anderem Wege oder durch besondere Rahmenbedingungen gesichert ist. Die sogenannte Schutzfrist bis 2030 betrifft zudem lediglich nur die Inanspruchnahme für Wohnungsbau. Eine berlinweite Ersatzflächenkonzeption um den Berliner Versorgungsgrad mit Kleingärten gerecht zu werden, ist bis heute nicht Bestandteil des Kleingartenentwicklungsplanes.
Nimmt man Regine Günther lt. Plenarprotokoll 18/63 vom 17.09.2020 beim Wort, sind „92 % der Kleingartenflächen“ dauerhaft gesichert. Diese Aussage steht jedoch nach Auswertung der Entwicklungskategorien des KEP 2030 im Widerspruch.
Die Bezirksverbände Weißensee, Marzahn und Pankow werden daher weiterhin im Schulterschluss die dauerhafte Sicherung der Kleingartenanlagen fordern und dem KEP in der bisherigen Form keine Zustimmung geben.
Wir fordern: Weg von Schutzfristen; stattdessen dauerhafte Sicherung der ca. 3 % Berliner Kleingartenfläche
- 18.10.2018, Runder Tisch Abgeordnetenhaus, entfallen
- 30.11.2018, Runder Tisch Abgeordnetenhaus
- 20.02.2019, Runder Tisch Abgeordnetenhaus
- 20.03.2019, Senatsverwaltung, Vorstellung KEP 2030 Alte Zollgarage
- 15.05.2019, Runder Tisch Abgeordnetenhaus
- 28.05.2020, Rat der Bürgermeister, Vertagung mit nachfolgenden Schwerpunkten:
1. Beteiligungsverfahren ist zu Ende zu führen 2. 250m²-Regelung prüfen 3. Standortschafe Hinweise der Bezirke prüfen und ggf. Rücksprache mit den Bezirken - 18.06.2020, Landeskleingartenbeirat, Protokoll: Senat geht davon aus, dass der LV den KEP 2030 mitträgt und
unterstützt. Mitteilung des LV an den Senat spätestens am 25.06.2020 zur Entscheidung des EV des LV. - 23.06.2020, Beratung mit den BV-Vorsitzenden, Zustimmung des GV des LV nach Beratung mit der Bitte um Berücksichtigung des Positionspapiers
keine Zustimmung: BV Pankow/BV Weißensee/BV Marzahn - 24.06.2020, Landesverband, Zustimmung zum KEP - Stellungnahme zum KEP des LV an
Staatssekretär Tidow mit Erklärung zur Umsetzung während der Laufzeit des KEP 2030 - 25.06.2020, Rat der Bürgermeister, urlaubsbedingt war die politische Leitung von SenUVK nicht anwesend; somit wurde der Tagesordnungspunkt trotz ausführlicher Diskussion erneut vertagt.
- 22.07.2020, Erweiterte Vorstandssitzung, Landesverband, Erwägung aus taktischen Gründen dass sich der LV nicht mehr zum KEP 2030 positioniert, um nicht im Widerspruch zur unbekannten Entscheidung des RdB zu stehen
- 23.07.2020, Rat der Bürgermeister, In der 52. RdB-Sitzung (Rat der Bürgermeister) vom 23.07.2020
hat dieser mit Beschluss R-840/2020 die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu einer Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes aufgefordert. - 25.08.2020, Beschluss des Senats KEP 2030
- 17.09.2020, Plenarsitzung Abgeordnetenhaus, Plenarprotokoll 18/63 lt. Regine Günther: "92 % der Kleingärten also dauerhaft gesichert", Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie mit beratend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
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| In der Gesamtauswertung sind jedoch 10.838 Parzellen in gesamt Berlin vakant. Dies entspricht 15,2 %!
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| Zuzüglich weitere vakante Parzellenanzahl in Gesamt Berlin
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| zuzüglich 2672 Parzellen der Bahnlandwirtschaft zuzüglich 454 Parzellen für soziale Infrastruktur (Kat. IV) zuzüglich unbestimmte Zahl für Verkehrsinfrastruktur (Kat. IV) zuzüglich unbestimmte Zahl für Verkehrsinfrastruktur (Kat.I)
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