Verfasst am 01.10.2020 um 14:33 Uhr

Senat hat aufgrund des Infektionsgeschehens für Berlin strengere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Das Land Berlin verschärft seine Corona-Regeln. Grund hierfür sind die stetig steigenden Infektionszahlen mit Sars-CoV-2 in der Hauptstadt. Der Senat hat aufgrund des Infektionsgeschehens für Berlin strengere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Sie gelten ab Samstag, den 03.10.2020.


Private Veranstaltungen dürfen stattfinden. Die zugelassene Personenanzahl wurde auf maximal 50 Gäste unter freiem Himmel begrenzt. Feiern in Räumlichkeiten dürfen nur noch von höchstens 25 Menschen aufgesucht werden. Es gilt eine Dokumentationspflicht für die Anwesenden. Außerdem müssen alle Innenräume gut belüftet werden.


Die Regelungen für Gaststätten werden nun explizit auch auf geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten, aber auch in anderen für private Feierlichkeiten angemieteten Räume ausgedehnt. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personal mit Gästekontakt und für Gäste, sofern sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten.


Zudem hat der Senat die Maskenpflicht ausgeweitet.

Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt künftig auch in Büro- und Verwaltungsgebäuden, z. B. auf dem Gang und in Aufzügen, nicht am Schreibtisch. Insbesondere gilt erstmals in allen Berliner Büros und Verwaltungsgebäuden ab Samstag eine Maskenpflicht. Ausgenommen hiervon ist nur der eigene Arbeitsplatz. Wer sich daher innerhalb des Bezirksverbandes bewegt, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Bezirksverband ist aufgrund der behördlichen Weisung und der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung verpflichtet und berechtigt die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gegenüber Mitarbeitern aber auch Besuchern/Gästen zu erteilen. Kommt der Bezirksverband dieser Verpflichtung nicht nach drohen ihm Bußgelder. Auch würde der Bezirksverband dadurch seine Fürsorgepflichten gegenüber den Mitarbeitern verletzen. Wir bitten Euch daher um Berücksichtigung und ggf. um Mitteilung an Eure Mitglieder.


Pressekonferenz nach der Sondersitzung des Berliner Senats am 29. September 2020

https://www.youtube.com/watch?fbclid=IwAR0gRYQZdyjxmju8k2WWwVyfjovEWTrLRWl6_X247mR98E-S-Ybr90XFahI&feature=youtu.be&v=uq91VbsZxYg&app=desktop


Weitere Hinweise hier: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/abstands-und-hygieneregeln/


Kurz zusammengefasst:

Die Sechste Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen: 

- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen in Büro- und Verwaltungsgebäuden, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann

- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Aufzügen

- die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation bei privaten Treffen ab zehn Personen, die nicht in einem Haushalt leben

- Private Veranstaltungen sind nur mit bis zu 50 Personen im Freien und bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen gestattet.


Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 3. Oktober 2020) in Kraft.