Neuigkeiten zur steuerlichen Gemeinnützigkeit des Bezirksverbandes Pankow
Pankow Krise: Endlich Licht am Ende des Tunnels
In den vergangenen Monaten hat es eine Menge Gesprächsstoff in Pankower Kleingartenvereinen gegeben. Darunter leider auch verkürzte Tatsachenbehauptungen, Gerüchte und Spekulationen, wie es eigentlich um die steuerliche Gemeinnützigkeit des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e. V. bestellt sei. Es gibt nun gute Neuigkeiten.
Das zuständige Finanzamt für Körperschaften I hat Ende April auf Auskunftsersuchen des Insolvenzverwalters die klare Entscheidung mitgeteilt, wie es um die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit steht. Unsere seit langem vertretene Rechtsauffassung wird damit unterstützt.
Seit 1. September 2023 ein steuerlich gemeinnütziger Verband
Klar ist nun, dass mit Beginn des Insolvenzverfahrens am 01.09.2023 keine Zweifel bestehen, dass bei einem erfolgreich angenommenen Insolvenzplan die steuerliche Gemeinnützigkeit des Bezirksverbands Pankow ab diesem Zeitpunkt durch das Finanzamt für Körperschaften I anerkannt ist.
Steuernachzahlungen
Mit dem Zeitraum von 2021 bis zum 31.08.2023 beschäftigt sich die Finanzverwaltung, denn inzwischen konnten die dafür erforderlichen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen durch den Insolvenzverwalter eingereicht werden. Nach Berechnungen des Teams des Insolvenzverwalters könnte es tatsächlich zu Körperschaftssteuer-/Gewerbesteuer- und Grundsteuernachzahlungen für den vorgenannten Zeitraum kommen. Jedoch soll laut Insolvenzverwalter die Höhe des ermittelten Betrags das Insolvenzverfahren nicht nachhaltig negativ beeinflussen.
Mit der Auskunft des Finanzamtes sind nunmehr die steuerrechtlichen Hürden zur Vorlage eines Insolvenzplans genommen.
Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow geht davon aus, dass der Insolvenzverwalter alsbald den Insolvenzplan beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einreichen wird.
Einen ausführlicheren Bericht werden wir Anfang nächster Woche veröffentlichen.
Stand vom 30.04.2025