Der Rat der Bürgermeister hat den Kleingartenentwicklungsplan am gestrigen Tage mit der Maßgabe vertagt, den Beteiligungsprozess zu Ende zu führen sowie die Parzellengröße (250m²) nochmals zu überprüfen! Inhaltlich gibt es mehrere fehlerhafte Angaben, die noch dringend mit allen Beteiligten zu beraten und ggf. zu überarbeiteten sind. Hierzu haben die Bezirksämter Stellungnahmen abgegeben, so auch einige Berliner Bezirksverbände.
Abgesehen von nicht korrekten Zahlen und Fakten (könnte man nachsehen) entwickelt dieser "Plan" nichts: Er beschreibt Kleingartenanlagen, die aus welchem Grund auch immer in der Laufzeit ohnehin nicht in Frage gestellt werden, gibt de facto eine "Schutzfrist" vor,die allein auf einem zeitlichen Vorlauf für Planung und Umsetzung (bis 2030)beinhaltet, berücksichtigt Verkehr, Infrastruktur und Gewerbe nicht, weist Ersatzflächen aus, die in der Planung mit einer Mehrfachnutzung belegt sind (siehe z. B. Weißensee Windrad auf der möglichen Ersatzfläche Neue Wiesen an der B 2). Noch schlimmer: Die Kategorisierung der Kleingartenanlagen ist eine wunderbare Handlungsanleitung für Investoren! Und was ist mit den Kleingartenflächen in privatem Grundbesitz? Sind im Alt Bezirk Pankow 51% aller Kleingartenanlagen sowie in Weißensee 51% aller Kleingärten - keine Aussage.
Der Senat behauptet in seiner Pressemitteilung vom 21. April 2020, dass der KEP 2030 in einem umfassenden Beteiligungsprozess im Austausch mit Kleingartenverbänden, Interessenträgern, Politik, Behörden und der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sei. Tatsächlich kamen seit Ende 2018 insgesamt nur drei Treffen mit Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. und den Bezirksverbänden der Berliner Kleingärtner zustande. Dazu eine „Beteiligungswerkstatt“, die aber eher der Transparenz diente als der Diskussion zur Berücksichtigung von Meinungen oder Forderungen. Eine finale „Abstimmungsrunde“ mit dem Landesverband wurde seitens des Senats kurzfristig abgesagt und dem Landesverband wurde bis heute kein Alternativtermin angeboten.
Die unter Punkt 7.2.2 angeführten „verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen“ wurden ohne Kommunikation zwischen Senat, Bezirksamt und Bezirksverband ausgewiesen. Ein großer Teil war und ist uns Kleingärtnern bis zum heutigen Tage in der Form nicht bekannt. Ob mit den jeweiligen bezirklichen Fachämtern eine Abstimmung erfolgte, entzieht sich unserer Kenntnis. Wenn der Senat technische Infrastrukturmaßnahmen bzw. Planungen im KEP 2030 veröffentlicht, hätten wir als direkter Vertragspartner erwartet, in etwaige Planungsprozesse einbezogen zu werden. Die nunmehr veröffentlichten Planungen bzw. das aktuelle Vorgehen des Senats spiegeln weder Transparenz noch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Berliner Kleingartenverbänden wieder! Ein Kleingartenentwicklungsplan muss unserer Auffassung nach nicht nur die planungsrechtliche Einordnung widerspiegeln, sondern vielmehr Perspektiven und Entwicklungen zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlagen enthalten. „Entwicklung“ spielt jedoch im KEP 2030 eine untergeordnete bis gar keine Rolle; so dass wir weiterhin der Auffassung sind, es handelt sich hierbei vielmehr um einen Kleingarten(vernichtungs)plan. Da hilft auch nicht die derzeitige Zusage des Senats vor 2030 keine Kleingartenanlagen für Wohnungsbau zu opfern.
Schauen wir realistisch auf den Kleingartenentwicklungsplan, folgen erst verkehrliche Infrastrukturprojekte sowie Schul- und Kitaneubau und nach 2030 folgt dann der Wohnungsbau.
Der KEP ist eine unverbindliche Absichtserklärung – ohne Rechtsbindung, die uns in einem langfristigen und rechtssicheren Erhalt der Berliner Kleingärten eher schadet als nützt - weil erden Schein einer Sicherung und gar Entwicklung wahrt, ohne es verbindlich zutun.
Wir Kleingärtner benötigen Sicherheit, keine Reden, keine Pläne, wir brauchen die Umsetzung des BVV Beschlusses vom 04.07.2018 sowie ein Kleingartensicherungsgesetz! Wir werden weiterhin alles daran setzen, dass die Pankower Kleingartenanlagen dauerhaft gesichert werden!