Verfasst am 05.06.2025 um 15:50 Uhr

Insolvenzplan wurde am 13. Mai 2025 beim zuständigen Amtsgericht eingereicht  

Im letzten Newsletter vom 05.05.2025 haben wir darüber informiert, dass nach verbindlicher Auskunft des Finanzamts die Voraussetzungen für die steuerliche Gemeinnützigkeit des Bezirksverbands ab Beginn des Insolvenzverfahrens (01.09.2023) wieder erfüllt sind, wenn der Bezirksverband Pankow die in der Abgabenordnung förderungsfähigen Ziele – Förderung der Kleingärtnerei – erfüllt und der Insolvenzplan verabschiedet wird. Mit der Feststellung des Finanzamts konnte der Insolvenzverwalter Dr. Martini den Insolvenzplan am 13.05.2025 beim Amtsgericht Charlottenburg einreichen und damit die finale Phase des Insolvenzverfahrens einleiten.


Insolvenzgericht prüft

Der vom Insolvenzgericht geprüfte Insolvenzplan wird an die Gläubiger versandt, die ihre berechtigten Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Das sind zuvorderst die Grundstückseigentümer/Verpächter der Kleingartenflächen wie das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow. Die Gläubiger haben dann Gelegenheit, sich zu der angebotenen sogenannten Insolvenzquote zu äußern.


Lange Verhandlungen mit Gläubigern?

Wie lange diese Phase des Insolvenzverfahrens dauern wird, hängt von den Verhandlungen des Insolvenzgerichts/-verwalters mit den Gläubigern ab. Nach den Erfahrungen des Insolvenzverwalters Dr. Martini könnte dies im dritten Quartal dieses Jahres gelingen. Bei einer Einigung mit den Gläubigern kann der Insolvenzrichter (per Beschluss) das Insolvenzverfahren förmlich abschließen.

Danach wäre der Weg frei für eine Neuaufstellung des Bezirksverbands Pankow und den einzuberufenden Verbandstag auf dem die Delegierten der Mitgliedsvereine den neuen Vorstand des Bezirksverbands wählen können.