Verfasst am 04.07.2025 um 12:16 Uhr

Gerichtsbeschluss hat Chance für einen „Neustart“ ermöglicht

Viele Augen richteten sich am vergangenen Mittwoch auf den Ausgang des Termins beim Amtsgericht Charlottenburg. Das erhoffte und angestrebte Ergebnis im Insolvenzverfahren ist eingetreten. Die Gläubiger des Bezirksverbandes ermöglichen seinen Fortbestand.


Das Amtsgericht Charlottenburg hat in dem Termin zur Erörterung und Abstimmung des Insolvenzplans (in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V., Az.: 36b IN 3237/23) am Mittwoch, den 02.07.2025, den vom Insolvenzverwalter Dr. Martini am 12.05.2025 eingereichten Insolvenzplan bestätigt. In dem Gerichtstermin haben die Gläubiger dem Insolvenzplan mit den notwendigen Mehrheiten zugestimmt. Vier sogenannte Gläubigergruppen haben einstimmig zugestimmt, in einer fünften Gruppe gab es eine Gegenstimme bei 80 Ja-Stimmen. Das ist ein überwältigendes Ergebnis. Dies bestätigte auch der amtierende Richter. Das Gericht hat den Insolvenzplan im Anschluss an die Abstimmung der Gläubiger bestätigt. Der Insolvenzrichter erklärte auf Nachfrage, dass in wenigen Wochen das Insolvenzverfahren aufgehoben werden kann; wenn der Insolvenzverwalter jetzt die förmlichen Voraussetzungen schafft. Dies wurde von ihm zugesichert.


Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann der Bezirksverband Pankow, seine Tätigkeit ohne rechtliche „Lücke“ fortsetzen, er kann den Geschäftsbetrieb wieder eigenständig aufnehmen und gestalten. Damit sind alle bestehenden Zwischenpachtverträge juristisch gerettet. Kein Kleingärtner und keine Kleingärtnerin muss sich Sorgen machen, dass wegen des treuwidrigen Verhaltens bisheriger Vorstandsmitglieder neue Nachzahlungen auf sie zukommen werden. Keine Kleingärtnerin und kein Kleingärtner muss mehr darum bangen, dass wegen der Veruntreuung von Geldern die Kündigung des Unterpachtvertrages droht. Die Anstrengungen des Insolvenzverwalters mit seinem Team und der von ihm im Bezirksverband beschäftigten Personen zur Schadensbegrenzung waren trotz vieler Angriffe erfolgreich.


Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht macht den Weg frei für eine Neuaufstellung des Bezirksverbands und die Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgehend von einem zu erwartenden Aufhebungsbeschlusses des Amtsgerichts im August können die Delegierten auf einem dann einzuberufenden Verbandstag Ende September einen neuen Vorstand wählen. Zur Vorbereitung auf den Verbandstag beabsichtigt der Bezirksverband die Mitgliedsvereine Anfang August zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, um das weitere Vorgehen mit den Vereinsvorständen zu erörtern. Dazu sollen auch die Bewerber für den neuen Vorstand eingeladen werden.


Bestandteil des bestätigten Plans ist auch, dass der bisherige Insolvenzverwalter eine sogenannte Treuhandvollmacht erhält. Das bedeutet, dass er finanzielle Schadenersatzansprüche gegen bisherige und derzeitige Vorstandsmitglieder rechtlich zu prüfen und strikt geltend zu machen hat. Der Insolvenzverwalter berichtete im Gerichtstermin, dass er entsprechende erste Untersuchungen hat durchführen lassen und derzeit Forderungen gegen die bisherige Vorstandsvorsitzende und deren Familienmitglieder geltend macht. Dazu besitzt er bereits einen gerichtlichen Vollstreckungsbeschluss, den er versucht durchzusetzen. Neben den Schadenersatzansprüchen ermittelt die Staatsanwaltschaft strafrechtliche Konsequenzen aus den Vorgängen.


Für unseren Verband muss jetzt gelten: Ärmel hochkrempeln und zufassen! Die gebotene Chance für einen wirklichen Neuanfang darf nicht verspielt werden. Alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus dem Ortsteil Pankow sind dazu aufgerufen!