Verfasst am 12.02.2025 um 09:03 Uhr

Beiträge an einen nicht steuerlich gemeinnützigen Verein wirken sich nicht schädlich auf den einzahlenden Verein aus    

Im Zusammenhang mit der vom Finanzamt für Körperschaften angekündigten Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow rückwirkend ab 2021 tritt vermehrt die Frage auf, ob Beitragszahlungen eines steuerlich gemeinnützigen Vereins an eine steuerlich nicht gemeinnützige Dachorganisation schädlich sein könnten. Der Landesverband der Gartenfreunde hat zu dieser Frage - unabhängig von der Situation im Bezirksverband Pankow - eine juristische Stellungnahme eingeholt. Der beauftragte Rechtsanwalt kommt in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu dem Schluss, dass es bei einer Mitgliedschaft im Dachverband grundsätzlich unerheblich sei, ob der Dachverband selbst die steuerliche Gemeinnützigkeit besitzt. Entscheidend sei allein, ob sich die Mitgliedschaft des Vereins im Dachverband innerhalb des Satzungszwecks dieses Vereins bewegt und ob mit der Beitragszahlung Mitgliedschaftsrechte verbunden sind.


Zum Status des Bezirksverbands Pankow: Ein Steuerbescheid mit einer Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit lag dem Verband bis zum Redaktionsschluss nicht vor. Das Finanzamt für Körperschaften I hat dem Insolvenzverwalter allerdings mitgeteilt, dass es dem Bezirksverband Pankow die steuerliche Gemeinnützigkeit ab dem Beginn des Insolvenzverfahrens (ab 01.09.2023) wieder zuerkennt, wenn ein Insolvenzplan zur Sanierung von den Gläubigern und Schuldnern angenommen wird.