Der Erweiterte Vorstand des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. hat Ende Dezember 2022 die 10. Auflage der Wertermittlungsrichtlinie für Baulichkeiten und Anpflanzungen in Kleingärten in Kraft gesetzt. Damit gelten ab dem 01.01.2023 modifizierte Regeln für die Bewertung der Berliner Kleingärten. Vor allem soziale und ökologische Gesichtspunkte sowie die konsequente Beachtung gesetzlicher Regelungen im Kleingartenbereich sind in die neue Richtlinie eingeflossen.
„Mit der Richtlinie geben wir den angeschlossenen Bezirksverbänden und deren Wertermittlern ein wichtiges Werkzeug in die Hand, eine einheitliche Praxis bei der Bewertung von Kleingärten in Berlin anzuwenden“, so Gert Schoppa, Präsident des Landesverbandes. Er dankt allen Praktikern und Verbandsfunktionären, die ihre Ideen und Erfahrungen in den Prozess der Überarbeitung eingebracht haben.
Die Wertermittlungsrichtlinie steht unter Service/Rechtliche Grundlagen zum Download bereit.