Verfasst am 30.07.2017 um 11:20 Uhr

Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten (Stand 1. April 2017)

Der erweiterte Vorstand des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V. hat eine Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten mit Gültigkeit ab dem 1.4.2017 beschlossen. Diese berücksichtigt den Bericht des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (Ausgabe Februar-März 2017). Der aktuelle Baupreisindex liegt bei 115,8 (Stand 4. Quartal 2016).


Vorwort

Für die Verpachtung von Kleingärten sind die Berliner Bezirksverbände in ihrer Eigenschaft als Zwischenpächter zuständig. Bei Aufgabe einer Parzelle durch den Unterpächter entscheidet über die Räumung oder Weiterverpachtung allein der jeweilige Bezirksverband. Die Rechtsbeziehungen sind im jeweiligen Unterpachtvertrag geregelt. Nach diesem Vertrag richten sich auch die Möglichkeiten der Entschädigung des abgebenden Unterpächters für die Weitergabe der auf der Kleingartenparzelle befindlichen Baulichkeiten und Anpflanzungen bei Unterpächterwechsel.


Die Höhe der Entschädigung bei Unterpächterwechsel wird für alle Kleingärten im Bereich des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. durch Wertermittlungen auf Grundlage dieser „Wertermittlungsrichtlinie für Kleingärten - bei Unterpächterwechsel“ (im Folgenden – Bewertungsrichtlinie – genannt) ermittelt, die vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. unter Einbeziehung der ihm angehörenden Bezirksverbände erarbeitet und beschlossen worden ist.


Die Bebauung und Bepflanzung der Kleingartenparzelle wird durch vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. ausgebildete und vom jeweiligen Bezirksverband befugte Wertermittler nach bestem Wissen und Gewissen auf dieser Grundlage bewertet. Die Bewertungsrichtlinie ist ein dynamisches Werk und wird - wenn die Rechtsnormen oder die Ortsüblichkeit der Bewertungsgrundlagen sich ändern - angepasst. Nach Änderungen und Überarbeitungen der Bewertungsrichtlinie führt der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. zusätzliche Schulungen für die Wertermittler zur Unterstützung der Bezirksverbände durch. Durch die Anwendung dieser Bewertungsrichtlinie ist eine einheitliche Wertermittlung in allen Bezirksverbänden des Landesverbandes Berlin beim Unterpächterwechsel von Kleingärten gewährleistet. Die Erarbeitung der vorliegenden 8. Auflage erfolgte unter Berücksichtigung des Sachwertverfahrens.


Dazu wurden - der Bestimmung des BKleingG „Laube in einfacher Bauweise“ folgend - die Normalherstellungskosten 2010 je m² bebauter Grundfläche ermittelt.


Bei Lauben mit Dachgeschoss und/oder Unterkellerung, für die Genehmigungen vorliegen, ent-scheidet der Bezirksverband über deren Berücksichtigung.

Dokumente: