Informationen für Neupächter
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Verfasst am 03.08.2017 um 14:13 Uhr

Grundlegende Hinweise zum Erwerb einer Kleingartenparzelle?

Nach der Vergabeordnung erfolgt das Vergabeverfahren wie folgt:


  1. Kündigung des Unterpachtvertrages mit den gültigen Formularen über den örtlichen Vereinsvorstand zur Weiterleitung an den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e. V. als verantwortlichen Zwischenverpächter

  2. Wertermittlungsauftrag durch den Unterpächter im Rahmen der Wertermittlungsrichtlinie (Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.)

  3. Abschätz-/Wertermittlungstermin - Bekanntgabe über die Wertermittler direkt - Bei der Abschätzung sind folgende Vertreter vor Ort: ein Wertermittler für Grün und Außenanlagen, ein Wertermittler für Bauchlichkeiten, ein Vertreter des Vorstandes der KGA sowie der abgebende Unterpächter

  4. Abschätzprotokoll – Aussage des zulässigen Maximalwertes von Baulichkeiten, Aufwuchs und Außenanlagen sowie etwaigen Beseitigungsverlangen

  5. Verweis auf Bewerber/Interessenten des örtlichen Vereins/Bezirksverbandes „zentrale Bewerberliste“ (siehe Hinweise der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz)

  6. sollte kein Bewerber vorhanden sein, so kann der abgebende Unterpächter dem Vorstand einen etwaigen Interessenten vorschlagen

  7. Zwingend erforderlich ist die Vorstellung/Mitgliedschaft des Bewerbers im örtlichen Verein – Hier erhalten Sie alle Informationen über Regularien des Vereins (Mitgliedschaft im Verein, Beschlüsse, Ordnungen, Finanzen, etwaige Strom- und Wassergemeinschaften etc.)

  8. Übergabe-/Übernahme der Parzelle mit allen Beteiligten vor Ort (abgebender und übernehmender Unterpächter, Vertreter des Vereins, Vertreter des Bezirksverbandes).

  9. Jede Weitergabe der Parzelle erfolgt nach der vorgenannten Vergabeordnung. Der Bezirksverband wird mit keinem Bewerber einen Unterpachtvertrag abschließen, der nicht im Rahmen der o. g. Vergabeordnung die Parzelle erwirbt.

  10. In diesem Zusammenhang gestatten Sie uns noch darauf hinzuweisen, dass es dem Bezirksverband frei steht zu entscheiden, mit welchem Bewerber ein Unterpachtvertrag abgeschlossen wird. Weder ist der Bezirksverband verpflichtet mit einem Bewerber, mit dem der abgebende Unterpächter gerne einen Kaufvertrag abschließen würde, einen Unterpachtvertrag über die Parzelle abzuschließen, noch besteht seitens dieses Bewerbers ein rechtlicher Anspruch gegenüber dem Bezirksverband auf Abschluss eines Unterpachtvertrages.
    Der Bezirksverband ist verpflichtet, darauf zu achten, dass die Weitergabe des auf der Parzelle befindlichen Eigentums zu den im Abschätz-/Wertermittlungsprotokoll ausgewiesenen Wert erfolgt, da diese Werte berücksichtigen, dass nur die für eine kleingärtnerische Nutzung erforderlichen Werte weitergegeben werden.